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EKAS-Richtlinie 6508

 

Seit 1. Januar 1996 ist die EKAS-Richtlinie über den Beizug
von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in Kraft.

Was verlangt diese EKAS Richtlinie?
Abhängig von der Betriebsgrösse und den auftretenden Gefragten soll jeder Betrieb eigenverantwortlich die Prozesse analysieren und geeignete Schutzvorkehrungen treffen. Die Richtlinie unterscheidet folgende Gefahrenklassen:

  • Betriebe ohne besondere Gefahren
  • Betriebe mit besonderen Gefahren in geringem Umfang
  • Betriebe mit besonderen Gefahren

Für die Umsetzung stehen folgende Lösungsmodelle zur Verfügung:

  • Individuelle Betriebslösung
  • Branchenlösung
  • Betriebsgruppenlösung
  • Modelllösung

Diese Richtlinie wird zurzeit revidiert.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

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