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Seit
1. Januar 1996 ist die EKAS-Richtlinie über den Beizug
von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit
in Kraft.
Was
verlangt diese EKAS Richtlinie?
Abhängig
von der Betriebsgrösse und den auftretenden Gefragten soll jeder
Betrieb eigenverantwortlich die Prozesse analysieren und geeignete
Schutzvorkehrungen treffen. Die Richtlinie unterscheidet folgende
Gefahrenklassen:
- Betriebe
ohne besondere Gefahren
- Betriebe
mit besonderen Gefahren in geringem Umfang
- Betriebe
mit besonderen Gefahren
Für
die Umsetzung stehen folgende
Lösungsmodelle zur Verfügung:
- Individuelle Betriebslösung
- Branchenlösung
- Betriebsgruppenlösung
- Modelllösung
Diese Richtlinie wird zurzeit revidiert.
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.
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