|
Wird unser Betrieb im Kataster der belasteten Standorte
eingetragen? Es lohnt sich, dies genau abzuklären, denn ein
Katastereintrag kann für den Grundeigentümer oder auch
für eingemietete Betriebe zur finanziellen und administrativen
Belastung werden.
Lassen Sie sich von Fachleuten
beraten!
Der Entscheid über den Katastereintrag von Betrieben erfolgt
durch die Behörden anhand von Fragebögen, die oft umfangreicher
sind als eine Steuererklärung. Als Fachleute, die sich mit
Altlastenfragen und betrieblichem Umweltschutz auskennen, wahren
wir Ihre Interessen und können Ihnen sagen, was Sie bei der
Beantwortung beachten sollen!
Das bieten wir Ihnen:
- Unterstützung beim Ausfüllen von Deklarations-Fragebögen
und bei der Bereitstellung von beweisenden Dokumenten
- Beurteilung Ihrer Unterlagen: Besteht ein Anlass für einen
Katastereintrag? Sind die Antworten plausibel?
- Begutachtung des Altlastenverdachts vor Ort bei unklaren Fällen
- Einsprache, falls ein ungerechtfertigter Katastereintrag erfolgt
- Bei Bedarf: Vertiefende Altlastenabklärungen und -gutachten
(z.B. bei Bauvorhaben, Verkaufsabsicht oder zur Abschätzung
der finanziellen Folgen)
|