Home
Über uns
News
Kontakt
Kunden
-Altlasten: Routine oder Kostenfalle
-Kommt Ihr Betrieb in den Kataster?

-Altlastenuntersuchung in 7 Schritten
-Kontakt

Referenzprojekte
 

Kommt Ihr Betrieb in den Kataster?

 

Wird unser Betrieb im Kataster der belasteten Standorte eingetragen? Es lohnt sich, dies genau abzuklären, denn ein Katastereintrag kann für den Grundeigentümer oder auch für eingemietete Betriebe zur finanziellen und administrativen Belastung werden.

Lassen Sie sich von Fachleuten beraten!
Der Entscheid über den Katastereintrag von Betrieben erfolgt durch die Behörden anhand von Fragebögen, die oft umfangreicher sind als eine Steuererklärung. Als Fachleute, die sich mit Altlastenfragen und betrieblichem Umweltschutz auskennen, wahren wir Ihre Interessen und können Ihnen sagen, was Sie bei der Beantwortung beachten sollen!

Das bieten wir Ihnen:

  • Unterstützung beim Ausfüllen von Deklarations-Fragebögen und bei der Bereitstellung von beweisenden Dokumenten
  • Beurteilung Ihrer Unterlagen: Besteht ein Anlass für einen Katastereintrag? Sind die Antworten plausibel?
  • Begutachtung des Altlastenverdachts vor Ort bei unklaren Fällen
  • Einsprache, falls ein ungerechtfertigter Katastereintrag erfolgt
  • Bei Bedarf: Vertiefende Altlastenabklärungen und -gutachten (z.B. bei Bauvorhaben, Verkaufsabsicht oder zur Abschätzung der finanziellen Folgen)
  top